Medizinzulassung
Waagen mit einer Medizinzulassung nach 93/42/EWG
Unter medizinischen Personenwaagen werden hier alle nichtselbsttätigen Waagen verstanden, die zur Bestimmung des Körpergewichts im Bereich der Heilkunde verwendet werden, also z.B. Patienten-, Säuglings-, Stuhl- und Bettenwaagen. Diese Waagen unterliegen der europäischen Richtlinie 90/384/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Europäischen Mitgliedsstaaten über nichtselbsttätige Waagen (Artikel 1.2(a), 4. Anstrich).Medizinische Personenwaagen gehören aber auch zur breiten Palette der Medizinprodukte, die nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG in den Verkehr gebracht werden können.
In Deutschland gilt bis auf weiteres die Regelung, dass für medizinische Personenwaagen grundsätzlich beide Richtlinien anzuwenden sind und in Zweifelsfällen die Bestimmungen der Waagen-Richtlinie 90/384 gelten, da diese die spezielleren Anforderungen enthält (Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses, Mai 1998). Die Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer akzeptieren in der Praxis parallele Konformitätserklärungen für medizinische Waagen bzgl. beider Richtlinien, 90/384 und 93/42 (Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen, Juli 1998).
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einer Bestellung immer gleich mitbestellen, da eine nachträgliche Eichung nicht mehr möglich ist. Eichpflichtige Waagenarten in der Heilkunde:
- Personenwaagen (dazu gehören Steh-, Sitz-, und Lifterwaagen)
- Säuglingswaagen (einschließlich Inkubatorwaagen)
- Mechanische Waagen zur Feststellung des Geburtsgewichts
- Bettenwaagen
Geeichte medizinische Personenwaagen sind durch die maximale Auflösung von 3000 Teilungsschritten der Eichklasse III zugeordnet
Keine Eichpflicht besteht bei folgenden Verwendungszwecken:- Körpergewichtswaagen in der Pathologie (keine Heilkunde nach §7b Absatz 2 Nr. 4 Eichordnung)
- Personen- und Säuglingswaagen (letztere in der Regel zum Ausleihen) in Apotheken
- Säuglingswaagen von Hebammen
- Personenwaagen bei der Blutentnahme zur Herstellung von Blutkonserven
Seite 1 von 1
Artikel 1 - 16 von 16

Adipositaswaage Kompakte, geeichte Personenwaage
ab
553,50 € *

geeichte Kern MBC Babywaage mit Medizinzulassung
ab
252,00 € *

Kern MCC geeichte ergonomisch optimierte Stuhlwaage
ab
747,00 € *

Kern MPC geeichte Personenwaage mit Medizinzulassung
ab
270,00 € *

Kern MPD geeichte Personenwaage mit Step-On-Bedienung
ab
238,50 € *

Mechanischer Größenmessstab zum Anbau an Waagen oder Wandmontage
jetzt nur
85,50 € *

Tragbarer mechanischer Größenmessstab für Babys bis max. 80 cm
jetzt nur
72,00 € *

Tragbarer mechanischer Größenmessstab für Kleinkinder bis max. 100 cm
jetzt nur
94,50 € *