DakkS Kalibrierung

DAkkS Kalibrierung

Option für Waagen, Gewichte oder Messgerät mit DKD- DAkkS Kalibrierung - DKD/DAkkS Kalibrierschein

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.

Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, wurde die DAkkS vom Bund beliehen. Als beliehene Stelle untersteht die DAkkS der Aufsicht des Bundes.

Nur ein akkreditiertes Kalibrierlabor darf DAkkS-Kalibrierscheine ausstellen. In diesen ist neben dem Messergebnis nicht nur die Messmethode dokumentiert, vielmehr ist auch die Rückführung der Prüfmittel auf nationale Normale dokumentiert und die jeweilige Messunsicherheit angegeben.

Wer benötigt einen DAkkS Kalibrierschein ?

  • Sie sind zertifiziert nach ... ISO 9001, QS 9000, GLP, GMP, TS16949
  • Sie brauchen … Prüfmittelüberwachung
  • Unsere Lösung …DAkkS-Kalibrierschein (Rückführbarkeit, Messunsicherheit, international anerkannt)

DAkkS-Kalibrierung

  • Warum ?
    DAkkS-Kalibrierung immer dann, wenn ein Prüfmittel (Waage oder Prüfgewicht) in einem Qualitätsmanagement- Prozess z. B. nach ISO 9000?, TS 16949, VDA 6.1, FDA, GLP, GMP, ... eingesetzt wird
  • Was?
    Jedes einwandfreie Prüfmittel kann DAkkS-kalibriert werden
  • Wie?
    Feststellung der Richtigkeit weltweit durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor mit Rückführung auf international anerkannte Normale.
    Der DAkkS-Kalibrierschein bescheinigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung
  • Wo?
    International anerkannt – darüber wacht die ILAC
    (International Laboratory Accreditation Cooperation) und in Deutschland die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
  • Wann?
    Der Betreiber regelt die periodischen Rekalibrierungsfristen der Prüfmittel selbst