Eichung

Eichung der Waage - geeichte Waage (Konformitätsbewertung)

Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung konformitätsbewertet (geeicht) werden.

Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
  • bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • zu amtlichen Zwecken
  • bei der Herstellung von Fertigpackungen
  • in der Heilkunde

Die Waage kann optional geeicht werden - Eine Ersteichung der Waage kann nur im Werk durchgeführt werden.

Hinweis: Eine nachträgliche Eichung durch den Waagenbenutzer auf dem Eichamt ist nicht mehr möglich, falls die Waage nicht geeicht bestellt wurde.

Tipp: Für eichpflichtige Anwendungen die Eichung der Waage immer gleich im Shop mit bestellen.


Artikelnummer:
348-04
Variationen in:
  • Option DAkkS-Kalibrierschein
  • Option Eichung für das Prüfgewicht
  • Option Etui für das Prüfgewicht
GTIN:
4045761240162
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Option DAkkS-Kalibrierschein 
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