Eichung
Eichung der Waage - geeichte Waage (Konformitätsbewertung)
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
- im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
- bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
- zu amtlichen Zwecken
- bei der Herstellung von Fertigpackungen
- in der Heilkunde
Die Waage kann optional geeicht werden - Eine Ersteichung der Waage kann nur im Werk durchgeführt werden.
Hinweis: Eine nachträgliche Eichung durch den Waagenbenutzer auf dem Eichamt ist nicht mehr möglich, falls die Waage nicht geeicht bestellt wurde.
Tipp: Für eichpflichtige Anwendungen die Eichung der Waage immer gleich im Shop mit bestellen.